Ihr Gebäude
Nur das Wichtigste
Freistehend
An einer Seite angebaut
An beiden Seiten angebaut
Baujahr
Vor 1957
1957-1977
1978-2001
2002-2014
Ab 2015
Wohnfläche ca.: 140 m²
Wer stellt den Heizungsförderantrag?
Private Eigentümerin / privater EigentümerKfW 458
WohnungseigentümergemeinschaftBasis- und ggf. Zusatzantrag
GbR, Unternehmen oder juristische Personregelmäßig KfW 459
Bestehendes Gebäude
Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige müssen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Mindestens fünf Jahre
Noch keine fünf Jahre
Nutzung
Wichtig für den Bonus
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung.
Bis 30.000 €
30.001 bis 40.000 €
40.001 bis 50.000 €
50.001 bis 60.000 €
Über 60.000 €
Die selbstgenutzte Einheit ist Haupt- oder alleiniger WohnsitzVoraussetzung für Klima- und Einkommensbonus
Mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren hat dort Haupt- oder alleinigen WohnsitzErhöht die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €
Sanierungsstand
Für die technische Empfehlung
Unsaniert
Teilsaniert
Vollsaniert
Gebäudetyp, Fläche und Sanierungsstand verändern nicht automatisch den gesetzlichen Fördersatz. Sie helfen bei der fachlichen Einordnung von Heizlast, Systemtemperaturen und sinnvollen Hüllmaßnahmen.
Aktueller Zustand
Ehrliche Schätzung genügt
Aktuelles Heizsystem
Öl
Gas-Zentral
Gas-Brennwert
Gas-Etagen
Kohle
Biomasse
Fernwärme
Wärmepumpe
Nachtspeicher
Nur bei Gasheizung (außer Gas-Etagenheizung) oder Biomasse
Inbetriebnahme liegt mindestens 20 Jahre zurückfür Klimageschwindigkeitsbonus relevant
Weitere Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus
Die alte Heizung ist zum Zeitpunkt der Antragstellung funktionstüchtigEine bereits dauerhaft ausgefallene Anlage erfüllt diese Bonusvoraussetzung nicht
Die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgtDer Nachweis wird für den Bonus benötigt
Der iSFP wird in einer WEG-Versammlung oder Beiratssitzung erläutertHierfür kann ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 € möglich sein
Wärmepumpen ab 21.07.2026
Der frühere Effizienzbonus entfällt. Für Anträge bis 31.01.2027 gelten 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Boni bei MFH und WEG werden für selbstgenutzte Einheiten über Zusatzanträge berechnet.